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Infos zu Notargebühren

Willkommen auf dieser Infoseite zu Notargebühren bzw. Notarkosten. Hier sollen z.B. die Fragen beantwortet werden, wo die Notargebühren festgelegt sind und welche Notarkosten etwa bei einem Hauskauf oder Grundstückskaufdarf entstehen.


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In vielen Fällen ist eine Notarielle Beglaubigung oder Beurkundung gesetzlich vorgeschieben. Im Zusammenhang mit einem Hauskauf oder einem Grundstückskauf stellt sich häufig die Frage, welche Notarkosten zu berücksichtigen sind, wer die Notarkosten grundsätzlich tragen muss oder, ob die Kosten steuerlich sofort absetzbar sind. Aber auch bei einer Unternehmensgründung, Schenkung oder einem Testament sind Notarkosten ein Thema. Auf dieser Seite wird demnächst darauf eingegangen, durch welche Gesetze die Kosten geregelt werden und wie hoch diese sein können. Es werden demnächst auch die untenstehenden Fragen beantwortet:

Bei welchen Gelegenheiten kann bzw. muss ein Notart in Anspruch genommen werden? Ein Notar wirkt z.B. in den folgenden Bereichen mit: Bem Hauskauf, Grundstückskauf oder oder auch der Schenkung von Immobilien sowie der Nießbrauchsbestellung. Im Bereich der Ehe und Familie ist der Notar etwa für Scheidungs- oder Eheverträge zuständig. Zudem ist seine Mitwirkung bei Erbscheinverträgen oder Erbscheinanträgen erforderlich. Im Bereich der Gründung von Unternehmen wie einer GmbH, Aktiengesellschaft oder Unternehmergesellschaft (UG) muss ebenfalls ein Notar mitwirken. Nachfolgend soll ein Überblick über die mit diesen Tätigkeiten verbundenen Notarkosten gegeben werden.

Wer trägt die Notarkosten bei einem Hauskauf oder Grundstückskauf? Oftmals wird die vertragliche Regelung gewählt, dass der Käufer die beim Kosten für den Notar und auch Grundbuchamt trägt. Die Kosten für die Lastenfreistellung hingegen wird regelmäßig vom GrundstücksVerkäufer übernommen. Unabhängig von den Regelungen im Grundstückskaufvertrag haften allerdings sowohl der Käufer als auch der Verkäufer des Grundstücks für die beim Notar oder beim Grundbuchamt entstandenen Kosten.

Wonach richten sich die Notarkosten? Die Höhe der Notargebühren richtet sich nach dem Geschäftswert und der Art der Tätigkeit. Der mit dieser Tätigkeit verbundene Aufwand wird bei den Notarkosten nicht berücksichtigt. Der Geschäftswert entspricht bei einem Hauskauf oder Grundstückskauf grundsätzlich dem Kaufpreis.

Wie hoch sind die Notarkosten für die Beurkundung von Testament oder Erbvertrag? Bei der Erstellung eines Testaments kann ebenfalls die Inanspruchnahme eines Notars in Erwägung gezogen werden. Durch ein öffentliches Testament wird der letzte Wille gegenüber einem Notar erklärt. Neben dem Schutz vor Fälschungen wird damit sichergestellt, dass das Testament nicht verloren geht. Auch durch dieses notarielle Testament entstehen Notarkosten, die sich an dem Wert des Vermögens des Erblassers richten.

Welche Notarkosten entstehen bei einem Vermögen des Erblassers von 100.000 Euro? Für die Beurkundung von Erbvertrag oder für ein gemeinschaftliches Testament entstehen bei dem genannten Vermögen Notarkosten nach § 46 Abs. 1 KostO in Höhe von 414,00 Euro. Zu diesen Notargebühren kommen Kosten für die Auslagen und die gesetzliche Umsatzsteuer. Für dir Wirksamkeit eines Erbvertrages ist eine notarielle Beurkundung zudem notwendig.

Bei der Beurkundung eines notariellen Einzeltestaments fallen Notarkosten in Höhe der einfachen Gebühr an. Die Gebühren belaufen sich damit bei dem angenommenen Vermögen auf 207,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.

Bedenken Sie auch, dass zuweilen ein Erbschein nötig ist, um z.B. über das Kontoguthaben des Erblassers bei Banken verfügen zu können. Der Erbschein legitimiert den Erben, über den Nachlass verfügen zu dürfen. Ein Erbschein kann regelmäßig durch ein notarielles Testament ersetzt werden. Die Notarkosten für ein notarielles Testament sind zumeist aber geringer als für die Beantragung eines Erbscheins. Auch Banken verlangen daher grundsätzlich keinen Erbschein, falls der Erbe über ein notarielles Testament verfügt.


Welche Kosten entstehen bei der Beantragung eines Erbscheins? Bei einem Vermögen von 100.000 € betragen die Notarkosten für die Aufnahme des Antrags die volle Gebühr gem. § 49 Abs. 2 KostO in Höhe von 207,00 Euro. Zur Erteilung des Erbscheins kommen noch Gerichtskosten in Höhe der vollen Gebühr nach § 107 Abs. 1 Satz 1 KostO in Höhe von ebenfalls 207,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer hinzu.

In welchen Gesetzen finden sich Regelungen über Notargebühren? Die Notarkosten werden nach der für alle Notare in Deutschland geltenden Kostenordnung erhoben. Die Kostenordnung finden Sie z.B. auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz unter: http://www.gesetze-im-internet.de/kosto/.

Wie können die Notarkosten steuerlich geltend gemacht werden? Wie sich Notarkosten gegebenefalls steuerlich geltend machen lassen erfahren Sie auf dieser Seite in Kürze.

Wo finden Sie einen Anwalt oder Steuerberater? Fachkundige Rechtsanwälte finden Sie unter rechtsanwalt-für.de und anwalt-für.de oder fachanwalt-für.de.  Für Steuerberater schauen Sie bei Steuerberatung-in.de sowie www.steuerbüro-in.de

Wie hoch ist die Grunderwerbstuer beim Hauskauf oder Grundstückskauf? Neben den Notarkosten fällt bei einem Hauskauf bzw. Grundstückskauf grundsätzlich auch Grunderwerbsteuer an. Die Höhe der Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland 3,5% bis 5%. In der Regel wird der Erwerber des Grundstücks sich zur Zahlung der Grunderwerbsteuer im Kaufvertrag verpflichten. Zu beachten ist aber, dass sowohl der Erwerber als auch der Käufer gegenüber dem Finanzamt Steuerschuldner sind, so dass auch der Verkäufer zur Zahlung der durch den Grundstückskauf festgesetzten Grunderwerbsteuer verpflichtet werden kann, wenn der Erwerber nicht zahlt.

Besuchen Sie uns gerne demnächst wieder auf der Seite Notarkosten.info.



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